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   OLG Koblenz, 07.09.2011 - 1 U 190/10   

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OLG Koblenz, 07.09.2011 - 1 U 190/10 (https://dejure.org/2011,73957)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.09.2011 - 1 U 190/10 (https://dejure.org/2011,73957)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. September 2011 - 1 U 190/10 (https://dejure.org/2011,73957)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mehrvergütungsansprüche aus einem Bauvertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631
    Mehrvergütungsansprüche aus einem Bauvertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2011 - 1 U 190/10
    Die Klägerin knüpft - entgegen der Auffassung des beklagten Landes - nicht nur an Mehrkosten (nur) einzelner Kalkulationsgrundlagen (vgl. dazu BGHZ 182, 158 = NJW 2010, 227 Tz. 61; s. auch Senat BauR 2006, 852 ff. und OLG Celle BauR 2009, 1591 Tz. 43) an, sondern an den jeweils neu zu kalkulierenden (Zulagen-Preis für (drei) bestimmte Positionen des Auftragsleistungsverzeichnisses (Anlage B 9;Bl. 196 ff. GA), nämlich.

    Kommt - wie hier - eine Vereinbarung der Bauvertragsparteien über den neuen Preis nicht zu zustande, kann der Auftragnehmer den sich aus § 2 Nr. 5 VOB/B ergebenden Vergütungsanspruch im Wege der Klage geltend machen (BGHZ 182, 158 = NJW 2010, 227 Tz. 61; OLG Saarbrücken NJW-RR 2011, 745 f.).

    Im Besonderen lässt sich dem Klagevortrag im Ausgangspunkt ein hinreichender Bezug zur Angebotskalkulation und deren Weiterentwicklung zur Nachtragskalkulation nachvollziehbar entnehmen (vgl. allg. OLG Hamm IBR 2009, 633; Kleine-Möller/Merl a.a.O.); es handelt sich - wie bereits gezeigt (sub 1. a.) - nicht lediglich um das Verlangen einer Erhöhung einzelner Elemente der Preisgrundlagen (vgl. allg. BGHZ 182, 158 Tz. 61).

  • OLG Celle, 22.07.2009 - 14 U 166/08

    Voraussetzungen des Mehrvergütungsanspruchs wegen Bauzeitverzögerung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2011 - 1 U 190/10
    Die Klägerin knüpft - entgegen der Auffassung des beklagten Landes - nicht nur an Mehrkosten (nur) einzelner Kalkulationsgrundlagen (vgl. dazu BGHZ 182, 158 = NJW 2010, 227 Tz. 61; s. auch Senat BauR 2006, 852 ff. und OLG Celle BauR 2009, 1591 Tz. 43) an, sondern an den jeweils neu zu kalkulierenden (Zulagen-Preis für (drei) bestimmte Positionen des Auftragsleistungsverzeichnisses (Anlage B 9;Bl. 196 ff. GA), nämlich.

    Die kalkulatorische Ausgangsgrundlage ist fortzuentwickeln und den Kosten der geänderten Leistung gegenüberzustellen; der Auftragnehmerin müssen im Grundsatz die Deckungsbeiträge für Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten und Finanzierungskosten sowie die Zuschläge für Gewinn und Wagnis im kalkulierten Umfang erhalten bleiben (vgl. OLG Celle BauR 2009, 1591 Tz. 42; Kleine-Möller/Merl, Handbuch des privaten Baurechts, 4. Auflage 2009, § 12 Rn. 537; Kapellmann a.a.O. Rn. 213).

  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 21 U 60/08

    Voraussetzungen eines Mehrvergütungsanspruchs bei Pauschalpreisvereinbarung

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2011 - 1 U 190/10
    Im Besonderen lässt sich dem Klagevortrag im Ausgangspunkt ein hinreichender Bezug zur Angebotskalkulation und deren Weiterentwicklung zur Nachtragskalkulation nachvollziehbar entnehmen (vgl. allg. OLG Hamm IBR 2009, 633; Kleine-Möller/Merl a.a.O.); es handelt sich - wie bereits gezeigt (sub 1. a.) - nicht lediglich um das Verlangen einer Erhöhung einzelner Elemente der Preisgrundlagen (vgl. allg. BGHZ 182, 158 Tz. 61).

    Die vorliegende Fallgestaltung kann insbesondere auch nicht mit der Verweigerung der Vorlage der Urkalkulation (vgl. dazu OLG Hamm IBR 2009, 633 Tz. 38 ff. [...]; Kapellmann a.a.O. Rn. 228) oder deren bewusstem Nichtvorhandensein gleichgesetzt werden.

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 284/02

    Rechtsfolgen der Zahlung von Teilbeträgen auf eine Schadensersatzforderung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2011 - 1 U 190/10
    Dadurch dass der Auftraggeber die bei der (ersten) Rechnungsprüfung vom 6. Juni 2006 noch vorgenommenen "Massenerhöhungen" wieder auf das ursprünglich in der Schlussrechnung angesetzte Ausmaß zurückgeführt hat, ist eine Beweislastumkehr nicht eingetreten (vgl. allg. BGH TransportR 2006, 202 Tz. 16).
  • OLG Saarbrücken, 29.03.2011 - 4 U 242/10

    Bauvertrag: Schätzung einer Nachtragsvergütung; Anerkenntniswirkung verspätet

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2011 - 1 U 190/10
    Kommt - wie hier - eine Vereinbarung der Bauvertragsparteien über den neuen Preis nicht zu zustande, kann der Auftragnehmer den sich aus § 2 Nr. 5 VOB/B ergebenden Vergütungsanspruch im Wege der Klage geltend machen (BGHZ 182, 158 = NJW 2010, 227 Tz. 61; OLG Saarbrücken NJW-RR 2011, 745 f.).
  • OLG Koblenz, 13.04.2005 - 1 U 530/04

    VOB-Vertrag: Abgrenzung der Mengenänderung von der Leistungsänderung

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2011 - 1 U 190/10
    Die Klägerin knüpft - entgegen der Auffassung des beklagten Landes - nicht nur an Mehrkosten (nur) einzelner Kalkulationsgrundlagen (vgl. dazu BGHZ 182, 158 = NJW 2010, 227 Tz. 61; s. auch Senat BauR 2006, 852 ff. und OLG Celle BauR 2009, 1591 Tz. 43) an, sondern an den jeweils neu zu kalkulierenden (Zulagen-Preis für (drei) bestimmte Positionen des Auftragsleistungsverzeichnisses (Anlage B 9;Bl. 196 ff. GA), nämlich.
  • OLG München, 14.07.1993 - 27 U 191/92

    Verlangen auf Vergütungsänderung bei Änderung des Mengenansatzes

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2011 - 1 U 190/10
    Bei Lücken in der (Ur-)Kalkulation hat der Auftragnehmer diese nachträglich zu fertigen respektive zu ergänzen (vgl. Kapellmann a.a.O. Rn. 219 und 228; s. auch OLG München BauR 1993, 726 ); gegebenenfalls muss auf die übliche Bauausführung als Bezugsbasis für den Preis der geänderten Leistung abgehoben werden (vgl. Kleine-Möller/Merl a.a.O. Rn. 537).
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